Abstand heißt Sicherheit!
Niederspannungsleitungen (230V, 400V, O-Bus und Tramway)
Wir verpflichten die Arbeitsbühnenbenützer, einen Mindestabstand von EINEM METER von frei hängeden elektrischen Niederspannungseitungen einzuhalten. Mechanisch geschützte, isolierte Niederspannungsleitungen dürfen sich so nahe am Arbeitskorb befinden, daß sie auch bei Schwankungen desselben nicht berührt werden können. Der Arbeitskorb kann für Niederspannungseinsatz isoliert werden. Ein Einsatz dieser Art ist jedoch Elektrofachkräften vorbehalten.
Hochspannungsleitungen (öffentliche Versorgung, Eisenbahn, Leuchtreklame)
Der Mindestabstand zu Hochspannungsleitungen beträgt VIER METER.
Hausdächer
Der Mindestabstand von Hausdächern beträgt 50cm. Der Arbeitskorb darf nicht auf einem Dach aufgesetzt werden. Vom Arbeitskorb auf das Dach dürfen keine Bretter, Gerüste oder sonstige Übergangshilfen gelegt werden.
Seitenkräfte
Arbeitsbühnen dürfen keinen äußeren Kräften, insbesondere quer zum Tragarm ausgesetzt werden.