Auswahl des Standplatzes, Dreh- bzw. Manövrierbereich, Absperrung
Horizontaler, befestigter Standort
Arbeitsbühnen dürfen nur auf weitgehend horizontalen, befestigten Standorten aufgestellt werden. ALLE Abstützungen einer Arbeitsbühne müssen auf befestigtem Boden zu stehen kommen. Erdreich, Schüttmaterial und Straßenbankette zählen nicht als befestigter Boden. Der maximale Druck auf eine Abstützung einer 17m-Bühnen kann 3 Tonnen erreichen. Es sind stets alle vorhandenen Abstützungen zu verwenden und so einzustellen, daß die Arbeitsbühne exakt horizontal steht (Wasserwaage).
Drehbereich
Der Drehbereich der Arbeitsbühne darf nicht betreten werden. Entsprechende Abgrenzungen sind vorzusehen. Es obliegt dem Bühnenführer, Hindernisse auszumachen und den Drehbereich gegebenenfalls einzuschränken.
Absperrung und Verkehrsregelung
Das Aufstellen einer Arbeitsbühne auf Verkehrsflächen erfordert Absperrmaßnahmen und gegebenenfalls eine Verkehrsregelung. Besonderes Augenmark muß darauf gelegt werden, den fließenden Verkehr so zu leiten, daß keine Gefährdung der Arbeitsbühne entsteht. Auf stark befahrenen Straßen und Autobahnen ist ein zusätzliches Pufferfahrzeug auf der Fahrspur Richtung Arbeitsbühne erforderlich, das im Falle eines Aufpralls die Arbeitsbühne und das Personal weitgehend zu schützen vermag.