Anhängerbestimmungen in Österreich
Ungebremster Anhänger (nur bis 750 kg hö. zul. GGW)
(Führerschein B Klausel: Fahrzeug bis 3500 kg hö. zul. GGW plus Anhänger 750 kg hö. zul. GGW., also in diesem Sonderfall maximal 4250 kg Gesamtzugwicht)
Eigengewicht Zugfahrzeug zzgl. 75 kg Deichsellast muß doppelt so hoch sein wie momentanes GGW des Anhängers.
Auflaufgebremster Anhänger (alle):
Hö. zul. GGW des Zugfahrzeuges mindestens so hoch wie momentanes GGW des Anhängers. Ausnahme: Allradgetriebene Geländewägen mit kurzem hinterem Überhang: Sie dürfen einen Anhänger ziehen, dessen momentanes GGW das Eineinhalbfache des hö. zul. GGW des Zugfahrzeuges nicht überschreitet.
Schwerer auflaufgebremster Anhänger (GGW höher als 750 kg)
(Führerschein B Klausel: Summe der GGW kleiner als 3500 kg,
hö. zul. GGW Anhänger kleiner als Eigengewicht Zugfahrzeug)
Bei Führerschein E:
3500 kg Gesamtzuggewichtsgrenze entfällt.
Momentanes GGW Anhänger kleiner als hö. zul. GGW Zugfahrzeug.
Eingetragene Anhängelast muß für momentanes GGW Anhänger reichen.
Schwerer Anhänger mit eigener Bremsenergie (z.B. Druckluft)
Bei Führerschein E:
3500 kg Gesamtzuggewichtsgrenze entfällt.
Eingetragene Anhängelast muß für momentanes GGW Anhänger reichen.