Ihre Sicherheit, unsere Sicherheit!
Helme, reflektierende Arbeitskleidung, Sicherheitsgeschirr
Wir verpflichten die Arbeitsbühnenbenützer, reflektierende Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe und Helme zu tragen. Obwohl in Österreich noch immer nicht vorgeschrieben rüsten wir unsere Bühnen mit zwei Fallschutzgeschirren aus, die das arbeitende Personal tragen und sich damit im Arbeitskorb gegen Heraus= und Herabfallen sichern muß.
Physische Eignung der Personen im Arbeitskorb
Der Bühnenführer ist verpflichtet, Personen, die für den Aufenthalt in einem Arbeitskorb nicht geeignet erscheinen, den Zutritt zu verwehren. Insbesondere stellen nicht Schwindelfreie, Betrunkene, Körperbehinderte und Suizidgefährdete eine latente Gefahr für die Arbeitsbühne und den Bühnenführer dar. Im Zweifelsfalle entscheidet ein ärztliches Attest.
Lichtstrom für von der Arbeitsbühne aus getätigte Arbeiten (Bohren, Schleifen, Schneiden)
Der Arbeitskorb ist mit einem 230V 50 Hz Lichtstromanschluß versehen. Bei längerem Einsatz ist der speisende, batteriebetriebene Inverter durch eine fixe Stromversorgung zu ersetzen, die hinten links an die Bühne angeschlossen werden kann.
Fallende Gegenstände
Arbeitsbühnen dürfen keinen herabfallenden Gegenständen ausgesetzt werden. Insbesondern beim Schneiden von Bäumen muß, auch im eigenen Interesse, dafür gesorgt werden, daß die Arbeitsbühne nicht beschädigt oder gar aus dem Gleichgewicht gebracht werden kann.
Anzuwendende Normen
ÖNORM EN 1004, 1. März 2005. Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen - Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen
ÖNORM EN 355 Falldämpfer
ÖNORM EN 360 Höhensicherungsgeräte
ÖNORM EN 361 Auffanggurte